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Leistungen im Bereich Gefahrstoffe
Übersicht
- Gefahrstoffmanagement
- sichere Nutzung und Lagerung
- Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsanalyse
- Betriebsanweisungen
- Explosionsschutz
- Explosionsschutzdokument
- Explosionsschutzberatung
- Explosionsschutzbeauftragter
- Gefahrgut für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Seeschiff
- Betreuung als Gefahrgutbeauftragter
- Erstellung von Gefahrgutjahresberichten
- Erstellung v. Sicherungsplänen nach ADR 1.10
Beispiel aus der Praxis
Erläuterungen
Stellen Sie sich die verheerenden Folgen vor, die eine Explosion in Ihrem Unternehmen verursachen könnte. Ein langer Stillstand könnte die Folge sein. Die Betriebsunterbrechung und der daraus resultierende Produktionsverlust könnte dafür sorgen, dass Sie Ihr Unternehmen gefährden und Ihre Angestellten können ernste oder gar tödliche Verletzungen erleiden.
Betriebliche Explosionen können bei der Förderung, Verarbeitung, Pulverisierung und Lagerung verschiedenster Materialien auftreten. Zellulose, Kohle, Mais, Mehl, Fungizide, Getreide, Milchpulver, Holzstaub, Metallstaub, Arzneimittel, Kunststoff, Harz, Stärke, Zucker, brennbare Flüssigkeiten und deren Dämpfe und andere Materialien können und werden unter bestimmten Bedingungen explodieren.
Jede Explosionsgefahr stellt eine besondere Herausforderung dar. Alle Variablen, wie die explosiven Eigenschaften von brennbaren Stäuben oder Dämpfen, die Betriebsbedingungen, der Standort des Behälters und die verbundenen Rohrleitungen, nehmen Einfluss auf das Explosionsrisiko und die Entscheidung für die beste Explosionsschutzlösung.
Wir begleiten Sie als Explosionsschutzbeauftragte kompetent, zuverlässig und verbindlich in der Beurteilung Ihrer Explosionsgefährdungen und unterstützen Sie angemessene Maßnahmen für einen wirkungsvollen Explosionsschutz zu realisieren.
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Es gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden durch technische Produkte, Anlagen und andere Einrichtungen an Personen und Sachen. Der Explosionsschutz wird durch verschiedene Schutzziele erreicht, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst. Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union.
Die Notwendigkeit und Bedeutung der Regelungen des Explosionsschutzes ist mit dem laufenden Fortschritt in der Industrialisierung gewachsen. Nicht nur im Bereich der chemischen Industrie und des Bergbaus müssen Explosionsgefahren betrachtet werden, sondern auch in weiten Bereichen der verarbeitenden Industrie. Zu den bekannten klassischen Bereichen wie Mühlen, Lagerhäuser für Getreide etc. kommen weitere Produktionsbereiche zum Beispiel in der Textilindustrie oder der holzverarbeitenden Industrie hinzu, in denen es durch die erhöhten Verarbeitungsgeschwindigkeiten und die verstärkte Mechanisierung zu einem stärkeren Abrieb der beteiligten Materialien und damit zu einem erhöhten Gefährdungspotential kommt. Durch die Tendenz zu immer größeren Produktionseinheiten, höherem Produktionsvolumen und nicht zuletzt wegen der restriktiveren rechtlichen Bestimmungen hat sich die Zahl der potenziell betroffenen Betriebe erhöht.
In technischen Anlagen können sich unter bestimmten Bedingungen Explosionen ereignen, bei denen Menschen zu Tode kommen und große Sachschäden auftreten können. Ein Beispiel sind Schlagwetterexplosionen im Bergbau. Der Entzündung von Grubengas folgen oft noch heftigere Explosionen durch die Entzündung von aufgewirbeltem Kohlenstaub. Die schwerste Explosion in Deutschland ereignete sich 1921 im Stammwerk der BASF in Ludwigshafen-Oppau, bei der 561 Menschen ums Leben kamen. 1979 ereignete sich in der Bremer Rolandmühle eine schwere Mehlstaubexplosion, die 17 Tote zur Folge hatte. Im Jahr 2001 kam es in Toulouse zu einer Explosion von 300 Tonnen Ammoniumnitrat. Hier waren 31 Tote zu beklagen und es wurden weite Bereiche im Umfeld der Fabrik verwüstet. Die Auswirkungen von Explosionen stellen eine erhebliche Gefährdung dar.
Beim Umgang mit Stoffen, die mit Luft oder Sauerstoff reagieren können, ist immer mit einer Explosionsgefahr zu rechnen. Ein explosives Gas-Luft-Gemisch liegt dann vor, wenn der Anteil des brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren (UEG) und oberen (OEG) Explosionsgrenze liegt. Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner und eine Mindestdichte vorliegen. Auch für Stäube existiert eine untere Explosionsgrenze, die experimentell ermittelt wird.
Die Maßnahmen des Explosionsschutzes sind wie folgt aufgeteilt:
Primärer Explosionsschutz
Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre).
Vorrangig ist die Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre.
Sekundärer Explosionsschutz
Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen).
Unter sekundärem Explosionsschutz versteht man die Vermeidung wirksamer Zündquellen. Die Bereiche, in welchen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen als explosionsgefährdete Zonen ausgewiesen werden. Um in diesen Zonen eine Explosion zu verhindern, dürfen keine wirksamen Zündquellen vorhanden sein.
Tertiärer Explosionsschutz
Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (Konstruktiver Explosionsschutz).
Nicht in allen Fällen ist es möglich, nur durch Auswahl geeigneter Betriebsmittel die Gefahr einer Explosion auf das geforderte Maß zu reduzieren. Es müssen dann zusätzliche Explosionsschutzmaßnahmen angewendet werden, um die Auswirkungen einer Explosion zu beherrschen und zu begrenzen, um so eine Personengefährdung auszuschließen. Der tertiäre Explosionsschutz wird angewandt, wenn die Maßnahmen des primären und sekundären Explosionsschutzes nicht ausreichen.
Der Arbeitgeber hat bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre mit einer fachkundigen Person ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Werden Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe verändert, ist auch das Dokument zu überarbeiten. Das Explosionsschutzdokument (Exschutzdokument) ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu den Explosionsgefährdungen im Unternehmen. Dies ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, wonach der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch feststellen muss, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten zu Explosionsgefährdungen führen können. Auch die Betriebssicherheitsverordnung fordert eine anlagentechnische Gefährdungsbeurteilung der Explosionsgefahren.
Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- das Explosionsschutzkonzept,
- ob und welche Bereiche in Explosionsschutzzonen eingeteilt wurden,
- für welche Bereiche besondere Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen getroffen sind,
- wie die Zusammenarbeit verschiedener Firmen geregelt ist und
- welche Überprüfungen technischer Schutzmaßnahmen und welche Prüfungen zum Explosionsschutz durchzuführen sind.
Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Es können alle relevanten Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind: Gefahrstoffkataster, Liste explosionsgeschützter Geräte, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
Das Explosionsschutzdokument beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz in einem Betrieb sicherzustellen. Wenn der Arbeitgeber / Betreiber einer Anlage ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Werden Explosionsgefahren nicht rechtzeitig erkannt und durch geeignete Explosionsschutzmaßnahmen verhindert, kann es insbesondere bei vom Normalbetrieb abweichenden Betriebszuständen (Bau- oder Wartungsarbeiten, Reparaturen, Störungen) zu folgenschweren Unfällen kommen. Im Explosionsschutzdokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden und dass angemessene Vorkehrungen getroffen sind, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen.
Wir erstellen Ihnen Ihr Explosionsschutzdokument fachkundig und rechtssicher und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Explosionsschutzmaßnahmen als Experten!