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Leistungen im Bereich Brandschutz
Übersicht
- Brandschutzberatung als Brandschutzbeauftragter
- Erstellung von Brandschutzordnungen
- Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdungen
- Brandschutzbegehungen
- Unterstützung bei Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten
- Explosionsschutz (weitere Infos)
- Explosionsschutzdokument
- Explosionsschutzberatung
- Explosionsschutzbeauftragter
- Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
- praktische Feuerlöschübungen
- Realitätsnahe Evakuierungsübungen / Räumungsübungen mit Brand- und Rauchsimulation
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
- Erstellung von Feuerwehrplänen
Erläuterungen
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in Ihrem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten liegt dabei im vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie als Brandschutz-Verantwortlicher Ihres Betriebes (Arbeitgeber / Unternehmer) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen. Dabei sollte der Brandschutzbeauftragte als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer / Arbeitgeber beratend zur Seite gestellt sein, der Brandschutzbeauftragte ist nicht weisungsbefugt.
Der Brandschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben, die sich aus der vfdb-Richtlinie 12-09/01 ergeben:
- Der Brandschutzbeauftragte erstellt die Brandschutzordnung (Teile A, B, C) und schreibt sie fort.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen mit.
- Der Brandschutzbeauftragte berät bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren mit.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen mit, soweit sie den Brandschutz betreffen.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit, soweit sie den Brandschutz betreffen.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers mit, soweit sie den Brandschutz betreffen.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen mit.
- Der Brandschutzbeauftragte berät bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes mit.
- Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. veranlasst er Aktualisierungen und wirkt dabei mit.
- Der Brandschutzbeauftragte plant, organisiert und führt Räumungsübungen durch.
- Der Brandschutzbeauftragte nimmt an behördlichen Brandschauen teil und führt interne Brandschutzbegehungen durch.
- Der Brandschutzbeauftragte meldet Mängel, schlägt Maßnahmen zu deren Beseitigung vor und überwacht die Mängelbeseitigung.
- Der Brandschutzbeauftragte bildet Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer) aus und fort.
- Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
- Der Brandschutzbeauftragte prüft die Lagerung und / oder die Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw..
- Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert die Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
- Der Brandschutzbeauftragte überwacht die Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
- Der Brandschutzbeauftragte organisiert und stellt die Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen sicher.
- Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
- Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen mit.
- Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw..
- Der Brandschutzbeauftragte erstellt Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen.
- Der Brandschutzbeauftragte dokumentiert alle Tätigkeiten im Brandschutz.
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch gibt es Vorgaben für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei Einrichtungen besonderer Art und Nutzung (Industriebau, Krankenhäuser, größere Verkaufsstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser, …). Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Brandschutz in seinem Unternehmen zu gewährleisten. Stellen Sie Ihre Organisationspflicht sicher und bestellen einen Brandschutzbeauftragten, der Sie in allen Fragen des Brandschutzes kompetent und verbindlich berät und Sie aktiv bei der Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen unterstützt!
Brandschutzhelfer sind wichtige Personen in der Löschkette und übernehmen einen Teil der vorbeugenden Brandschutzaufgaben in Ihrem Unternehmen. Deshalb sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Brandschutzhelfer Sie ausbilden müssen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Brandschutzhelfer sind Pflicht!
Vorgaben zu den betrieblichen Brandschutzhelfern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Darin wird eindeutig die Pflicht des Arbeitgebers beschrieben, einen Teil seiner Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern auszubilden.
Gemäß ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, dabei ist ein Anteil von 5 - 10% der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl ergibt sich in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte. Wichtig ist, dass Sie bei der Festlegung der Anzahl Ihrer Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit, berücksichtigen müssen.
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb Ihres Unternehmens, die Sie als Arbeitgeber benennen, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kombination der Ausbildung und Funktionsbesetzung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern sinnvoll ist.
Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer sowie Räumungshelfer aus- und fortbildet.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen / Brandbeispiele
- Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen
- betriebliche Brandschutzorganisation; Brandschutzordnung des Betriebes
- „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
- Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Fettbrände oder hohe Brandlasten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
Die theoretische Schulung wird nach methodischen und didaktischen Grundsätzen von erfahrenen Dozenten mit der Zusatzausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt.
Praktische Feuerlöschübung
- Handhabung, Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik, eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Die praktische Feuerlöschübung erfolgt durch Fachkundige, die über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügen und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbilden.