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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung - GÜLTIG BIS 15.03.2021!
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 - GÜLTIG BIS 15.03.2021!
Im April wurde der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in Kraft gesetzt, seit 10.08.20 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und JETZT ist die Verordnung in Kraft getreten.
Es lohnt sich ein Blick auf die §§ 2 und 3: Corona-ArbSchV
Im ersten Absatz wird direkt (wieder) gefordert, die Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu aktualisieren, deshalb ist ein aktuelles Formular hier angefügt.
Herzliche Grüße und einen guten Start ins kommende Wochenende!
Tony Theuerkorn