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Unternehmen

Geschichten aus der Praxis

Aktuelle Geschichten aus der Praxis

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard

Wie ist es Ihnen ergangen, haben Sie Seite 1 nur überflogen oder sogar überblättert?

Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigt, die Unternehmen wollen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig nicht im Hause haben, doch das ist gerade jetzt wichtig.
Bitte lesen Sie Seite 1 noch einmal sorgfältig! Hier steht das Wichtigste (Kurzfassung!):

  1. Wirtschaftliche Interessen dürfen nur mit funktionierendem Arbeitsschutz verfolgt werden - Gleichklang!
  2. Sie müssen - mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit - eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, d.h. Sie müssen die für Ihren Betrieb angemessenen Maßnahmen festlegen, umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen.
  3. Sie haben eine Dokumentationspflicht

Fazit: Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist keine Zusammenfassung aktuell angemessener Handlungsoptionen sondern die Aufforderung der zuständigen staatlichen Aufsichtsorgane insbesondere jetzt Arbeitsschutz rechtssicher umzusetzen.

Ich stehe Ihnen sehr gern für Fragen zur Verfügung!

Herzlichen Gruß Tony Theuerkorn

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Collage SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard