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Unternehmen

Geschichten aus der Praxis

Aktuelle Geschichten aus der Praxis

Corona-Test wird jetzt überall betrieblicher Alltag!

Am 13.04.2021 wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ beschlossen. Folgende Punkte sind neu und zu beachten:

- Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ist mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Corona-Test anzubieten.

- Mitarbeitern, ist zweimal pro Kalenderwoche ein Corona-Test anzubieten, bei * (mehrfachem) Kundenkontakt * personennahen Dienstleistungen * in Gemeinschaftsunterkünften lebenden * Tätigkeit in die Ausbreitung des Virus unterstützender Umgebung (Mindestflächen und Abstände können nicht dauerhaft eingehalten werden)

- Die Durchführung eines Corona-Tests ist für die Mitarbeiter freiwillig

- Eine Testung und auch eine eventuelle Impfung entbinden (bisher) NICHT von den AHA+L-Regeln! Anmerkungen in eigener Sache:

- Leiten Sie unsere Nachricht gern an Interessierte weiter!

- Wir unterstützen Sie gern bei weiteren Fragen - schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an!

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Herzliche Grüße Ihr Tony Theuerkorn

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