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Geschichten aus der Praxis
Aktuelle Geschichten aus der Praxis
Corona-Test wird jetzt überall betrieblicher Alltag!
Am 13.04.2021 wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ beschlossen. Folgende Punkte sind neu und zu beachten:
- Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ist mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Corona-Test anzubieten.
- Mitarbeitern, ist zweimal pro Kalenderwoche ein Corona-Test anzubieten, bei * (mehrfachem) Kundenkontakt * personennahen Dienstleistungen * in Gemeinschaftsunterkünften lebenden * Tätigkeit in die Ausbreitung des Virus unterstützender Umgebung (Mindestflächen und Abstände können nicht dauerhaft eingehalten werden)
- Die Durchführung eines Corona-Tests ist für die Mitarbeiter freiwillig
- Eine Testung und auch eine eventuelle Impfung entbinden (bisher) NICHT von den AHA+L-Regeln! Anmerkungen in eigener Sache:
- Leiten Sie unsere Nachricht gern an Interessierte weiter!
- Wir unterstützen Sie gern bei weiteren Fragen - schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an!
Herzliche Grüße Ihr Tony Theuerkorn
