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Unternehmen

Geschichten aus der Praxis

Aktuelle Geschichten aus der Praxis

Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft!

Und nun?

Viele von uns hätten es sicher verpasst und deshalb möchte ich Sie kurz informieren - mit dem heutigen Tag tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

(Corona-ArbSchV) außer Kraft!

 

Damit stellt sich die berechtigte Frage: … und nun machen wir wie weiter?

 

Die rechtliche Antwort ist (in den meisten Fällen) ganz einfach: Abstandsregeln, Maskenpflicht, besondere Hygienemaßnahmen, regelmäßiges Lüften, zwei Tests pro Woche … sind nicht mehr gefordert.

 

ABER:

Für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Ihren wirtschaftlichen Erfolg gilt unverändert: Infektionsschutz ist sinnvoll und wichtig - heben Sie Maßnahmen nur schrittweise auf und seien Sie bitte vorbereitet, dass Sie von Veränderungen in die entgegengesetzte Richtung nicht überrascht werden!

 

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Betriebsarzt unterstützen Sie gern, den für Sie passenden Weg zu finden!

 

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