Brandschutz- & Räumungshelfer
§10 Arbeitsschutzgesetz, DGUV-V1, DGUV-I 205-003
Seminarinhalte
In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfer (m/w/d) in der Entstehungsphase gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer (m/w/d) sind in der ersten Phase eines Brandes wichtige Personen, die Schlimmeres verhindern können.
Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.
Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.
Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauche ausgehen.
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praxis:
- Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Preis: 99,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Termine:
Datum: 09.04.2024
Uhrzeit: 09:00Uhr bis 12:00Uhr
Ort: Beim Rauhen Hause 21, 22111 Hamburg
Schulung-Nr.: 04/24/BSH/HH
Anfrage:
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