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Coronavirus - Tipps für die Praxis!

Ich war unterwegs und habe mich mit meinen Kunden unterhalten - man kann erraten, was Thema war ... Ich konnte feststellen, dass sich alle bemühen, doch leider klappen viele Dinge nicht, deshalb hier ein paar Tipps für die Praxis, aus der Praxis:

  • Abstand halten und auf Hände geben zu verzichten ist super, aber dann muss man auch für Platz im Pausenraum sorgen.
  • Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände ist super, aber dann ist ein Handtuch für mehrere Personen ungeeignet. Wenn der Chef keine Papierhandtücher hat, kann sich auch jeder sein Handtuch mitbringen und nach dem benutzen wieder in seine Tasche packen.
  • Auch Mitarbeitern im Außendienst und auf Baustellen muss Hygiene ermöglicht werden. Für die Baustelle wäre ein Kanister mit Wasser und Handseife schon super, vor der Pause, oder nach dem Dixi ...
  • Liebe Unternehmer, der Coronavirus verpflichtet zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung: Legen Sie die Maßnahmen in Ihrem Betrieb schriftlich fest und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich, was jetzt bei Ihnen gilt.

Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit!

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Thema:

Links:


SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

10 Hygienetipps

10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung

Coronavirus Unterweisung

Informationen zum Coronavirus der VBG

Hinweise für Arbeitgeber

Verhaltenstipps für Beschäftigte

DGUV: Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus

Dokumente:


SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard

BMG BZgA Coronavirus Plakat

BMG BZgA Coronavirustest Plakat

Word-Vorlage: Besucherregistrierung

COVID-19: Tipps bei häuslicher Quarantäne

Checkliste für Firmen im Rahmen der Pandemie

FAQ: Merkblatt Infektionsschutz zum Coronavirus

 

Kurz-Handlungshilfen der BG Bau:


BG Bau: Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte

BG Bau: Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung für Baustellen

BG Bau: Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte im Kundendienst


Herzliche Grüße
Ihr Tony Theuerkorn

Liebe Handwerker!

Nachdem Sie festgestellt haben, dass Sie ohne Wissen und ohne Schutzausrüstung Asbest ausgesetzt waren - eine Tätigkeit nach TRGS 519 - empfehlen wir Ihnen:

  • 1. Dokumentation der Tätigkeit mit den Angaben:
    • 1.1. betroffene Beschäftigte (Namen, Adresse, etc.)
    • 1.2. betroffene Firma (Namen, Adresse, etc.)
    • 1.3. Auftraggeber
    • 1.4. Tätigkeitsort
    • 1.5. Arbeitszeitraum
    • 1.6. Tätigkeitsart (z.B. schneiden von Platten, lösen von Plastikfliesen, etc.)
    • 1.7. Zeugen (andere Gewerke)
    • 1.8. zuständige Berufsgenossenschaft.
  • 2. Informieren Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft mit einer Unfallanzeige über diesen Vorfall.
  • 3. Auftraggeber um weitere Informationen bitten
    • 3.1. Welche Asbestart?
    • 3.2. Gibt es Messungen?
    • 3.3. Welche Bereiche waren betroffen?
  • 4. Vorsorge der betroffenen Beschäftigten nach ArbMedVV (G1.2) durch Ihren Betriebsarzt.
  • 5. Benutzte und damit eventuell kontaminierte Kleidung, Schuhe, PSA, etc. separieren, in Plastiksäcke verpacken und einer Faseruntersuchung zuführen.
  • 6. Kleidung entsorgen, niemals Waschmaschine benutzen (Kontamination!).
  • 7. Benutzte Arbeitsmittel (Fahrzeuge - auch innen, Maschinen und Werkzeuge) sorgfältig, staubarm, am besten feucht und bei ausreichender Durchlüftung (Außenbereich!) reinigen, mit:
    • 7.1. Feinstaubmaske (FFP3, kurzfristig auch FFP2 möglich)
    • 7.2. Schutzanzug (Typ 5/6)
    • 7.3. Gummihandschuhe (Nitril)
    • 7.4. Staubsauger (Staubklasse H, muss für Asbest geeignet sein)
  • 8. Sollten noch Reststoffe (Abfälle) der Tätigkeiten vorhanden sein, sind diese zu separieren, zu verpacken und unter der Angabe „asbesthaltiger Abfall“ dem zuständigen Abfallentsorger zuzuführen.

Für weitere Fragen können Sie sich gern direkt an uns wenden!

Ihr Tony Theuerkorn